Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Dienst- und Supportleistungen, Angebote und Verträge der Firma f-cube Computerservice, im folgenden "f-cube" genannt. Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung erkennt der Kunde/Auftraggeber, im folgenden "Kunde" genannt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. f-cube erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
Die unterschiedlichen Top-Level-Domains ("Endkürzel") werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der Registrare. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten die DENIC-Domainbedingungen sowie die DENIC-Domainrichtlinien, einzusehen unter http://www.denic.de/.
Die Bekanntgabe der AGB von f-cube erfolgt auf den Seiten von f-cube unter der Adresse: http://www.f-cube.de/agb/
Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail oder postalisch mitgeteilt. Sollte solchen Änderungen nicht innerhalb von einem Monat ab Zustellung widersprochen werden, gelten diese als angenommen. Bei fristgemäßem Widerspruch des Kunden kann ihm f-cube innerhalb von 14 Tagen kündigen. Nimmt f-cube diese Möglichkeit nicht wahr, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
f-cube garantiert eine Betriebszeit seiner Server von 99,5% im Jahresmittel. f-cube gewährleistet keine Erreichbarkeit seiner Server, da dies nicht im Einflussbereich von f-cube liegt (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.). f-cube kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
Das genutzte Datentransfervolumen (Traffic) ergibt sich aus der Summe allen mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (z.B. E-Mail, File Transfer, Zugriffe auf die Webseiten des Kunden). Für die Feststellung des Datentransfervolumens entspricht ein Gigabyte 1024 Megabyte, ein Megabyte 1024 Kilobyte und ein Kilobyte 1024 Byte.
Erbringt f-cube entgeltfreie Dienstleistungen, können diese jederzeit eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden.
Soweit beim Kunden ein System- oder Applikationsbetreuer vorhanden ist, hat dieser f-cube bei der Erbringung der Service- und Supportleistung zu unterstützen. Ebenso stellt der Kunde alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Software zur Verfügung.
Zusatzleistungen aufgrund kundenseitiger Änderungen der Leistungsvorgabe sowie Sonderwünsche, Umarbeiten oder Änderungen die sich nach Vertragsabschluß ergeben und den vereinbarten Rahmen überschreiten oder verändern, bedürfen einer gesonderten Vergütung. Diese werden ausgeführt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Der Kunde erstattet f-cube alle im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehenden Nebenkosten, z.B. für Telefonate, und Kosten für notwendige Reisen einschließlich Übernachtung. Reise- und Anfahrtszeit gilt als Arbeitszeit. Kraftfahrzeugspesen werden als Wegpauschale, laut aktuell gültiger Preisliste in Rechnung gestellt. Die Vertragspartner stimmen erforderliche Reisen, Transportmittel und Termine ab.
Einträge in Suchmaschinen werden in unmittelbarer Absprache mit dem Kunden ausgeführt. Es kann jedoch keine Garantie oder Gewähr für eine wunschgemäße Eintragung in die Suchdienste übernommen werden. Über eine Aufnahme und den Zeitpunkt entscheidet naturgemäß alleinig der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.
Werden im Auftrag des Kunden Internet-Recherchearbeiten ausgeführt so ist dem Kunden bekannt, daß f-cube auf die im Internet erhältlichen Informationen und Daten grundsätzlich keinen Einfluß hat. Eine Prüfungspflicht für Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität, Freiheit von Urheberrechten und sonstigen Rechten Dritter etc. der aus dem Internet erhältlichen Informationen obliegt dem Kunden. Es gilt der Haftungsausschluß laut 10.1 dieser AGB.
Erfordert die Vertragserfüllung den Zugriff auf Fremdleistungen wird der Kunde von f-cube darauf hingewiesen.
zu Fremdleistungen zählen unter anderen:
Entsprechende Fremdleistungen werden im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung erworben. Der Kunde verpflichtet sich, f-cube dafür entsprechende Vollmacht zu erteilen.
Werden im Zusammenhang mit einem Auftrag Leistungen Dritter in Anspruch genommen, gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Anbieters.
f-cube ist berechtigt mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird f-cube im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. f-cube hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. f-cube übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit Billigung des Kunden beruhen, stellt der Kunde f-cube, deren Angestellte und Erfüllungsgehilfen, die jeweilige Organisation zur Vergabe von Domains sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen frei.
Die Angebote von f-cube sind frei bleibend und unverbindlich. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausreichen, sind nicht rechtskräftig.
f-cube ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen.
Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch f-cube oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
f-cube ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
Werden von Dritten gegenüber f-cube Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist f-cube berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und die entsprechende Präsenz des Kunden zu sperren.
Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für f-cube insbesondere dann vor, wenn der Kunde
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewahrt gilt.
Gegenstand eines Hosting-Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch f-cube verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.
Dienstleistungsverträge oder Dienstleistungsvereinbarungen werden in schriftlicher Form zwischen dem Kunden und der f-cube auf der Grundlage eines Angebots oder Beratungsgesprächs geschlossen.
f-cube ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. f-cube verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt f-cube die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet f-cube Zinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basis-Zinssatz p.a. und ist berechtigt, die Internet-Präsenzen des Kunden mit sofortiger Wirkung zu sperren. Der gesetzliche Verzugszins ist in jedem Fall der Mindestzins.
Die nutzungsunabhängigen Entgelte sind jährlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum umfasst, wenn nicht anders vereinbart, zwölf Monate. Die Rechnung wird in das Konfigurationsmenü des Kunden eingestellt und kann dort von ihm abgerufen werden. Wünscht der Kunde eine zusätzliche Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist f-cube berechtigt, hierfür pro Rechnung eine Aufwands- und Portopauschale von 1,00€ zu berechnen. Bei Rücklastschriften berechnet f-cube eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00€ pro Lastschrift zzgl. der für f-cube angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet f-cube diesen Betrag.
Der Kunde ermächtigt f-cube, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen.
f-cube ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Die Preisangaben von f-cube sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer zum derzeit gültigen Satz.
Die Preisliste von f-cube ist online im Internet unter http://www.f-cube.de/preise/ einzusehen.
Die Behebung von Störungen, die durch unsachgemäße Handhabung, vorschriftswidrige Installation, Eingriffe von nicht berechtigten Personen und durch andere äußere Einwirkung wie Feuer, Blitzschlag, Wasser, Schmutz, Diebstahl und dergleichen verursacht werden, ist im Pauschalpreis nicht enthalten und wird nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme fällig. f-cube ist berechtigt, angemessene Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen vertraglich zu vereinbaren, sofern ein Auftrag sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, eine finanzielle Vorleistung seitens f-cube erfordert und/oder eine umfangreiche Konzeption beinhaltet.
f-cube stellt keinen eigenen Zugang zum Internet zur Verfügung. Der Kunde ist daher für seinen Zugang selbst verantwortlich und auch für die dadurch entstehenden Kosten.
Bei Verrechnung nach Stundensätzen werden begonnene 1/4 Stunden voll berechnet.
Ein Zahlungsverzug tritt mit dem Überschreiten der Zahlungsfristen ein.
Bei Vorliegen eines Zahlungsverzuges kann f-cube nach vorheriger Ankündigung die weitere Ausführung der Dienstleistung versagen. Bis dahin entstandene Kosten werden entsprechend in Rechnung gestellt.
f-cube ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über den Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche, gleich welcher Art, wegen Zahlungsverzuges behält sich die f-cube vor. Für Zahlungserinnerungen kann ein pauschaler Mahnkostenbetrag in Höhe von 2,50€ pro Mahnung erhoben werden.
Werden die Zahlungsbedingungen für eine Dauer von 30 Tagen nicht eingehalten, stellt der Kunde seine Zahlungen ein, oder werden uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so werden sämtliche Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit f-cube sofort fällig und zahlbar. Weitere Lieferungen und Leistungen erfolgen dann nur noch gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen. Ferner ist f-cube berechtigt, von Verträgen, die noch nicht erfüllt sind, unter Fristsetzung von zwei Wochen, verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten, wobei weitergehende Ansprüche unberührt bleiben.
Bei Zahlungsrückständen für Homepagedesign-Aufträge ist f-cube darüber hinaus berechtigt, die Homepage vom Webspace zu entfernen. Schadenersatzansprüche wegen Nichtverfügbarkeit der Webpräsentation lassen sich daraus für den Kunden nicht ableiten. Für das erneute Einbringen der Homepagedaten auf dem Webspace wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% des Vertragswertes erhoben.
Für Schäden haftet f-cube nur dann, wenn f-cube eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von f-cube zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von f-cube auf den Schaden beschränkt, der für f-cube bei Vertragsschluss absehbar war.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer freien Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Teledienste oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt f-cube von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz und dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z. B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt.
f-cube ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenzen des Kunden auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. Nach dem Erkennen von Rechtsverstößen oder von Inhalten, welche gemäß Ziffer 11.2 unzulässig sind, ist f-cube berechtigt, die Präsenzen zu sperren. f-cube wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme unterrichten.
Der Kunde sichert zu, dass die f-cube von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, f-cube jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von f-cube binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Dieses betrifft insbesondere
Der Kunde hat in seine E-Mail Postfächer eingehende Nachrichten in regelmäßigen Abständen von höchstens vier Wochen abzurufen. f-cube behält sich das Recht vor, für den Kunden eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
Der Kunde verpflichtet sich, von f-cube zum Zwecke des Zugangs zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu halten und f-cube unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch der Passwörter Leistungen von f-cube nutzen, haftet der Kunde gegenüber f-cube auf Nutzungsentgelt und Schadensersatz. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass es ihm obliegt, nach jedem Arbeitstag, an dem der Datenbestand durch ihn bzw. seine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen verändert wurde, eine Datensicherung durchzuführen, wobei Daten, die auf den Servern von f-cube abgelegt sind, nicht auf diesen sicherungsgespeichert werden dürfen. Der Kunde hat eine vollständige Datensicherung insbesondere vor jedem Beginn von Arbeiten von f-cube durchzuführen. Der Kunde testet im übrigen gründlich jedes Programm und Script auf Mangelfreiheit und Verwendbarkeit in seiner konkreten Situation, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme und Scripte, die er im Rahmen der Gewährleistung und der Pflege von f-cube erhält. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits geringfügige Veränderungen an der Software die Lauffähigkeit des gesamten Systems beeinflussen können.
Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des jeweiligen Empfängers keine E-Mails, die Werbung enthalten, zu versenden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die betreffenden E-Mails mit jeweils gleichem Inhalt massenhaft verbreitet werden (sog. "Spamming").
Der Kunde ist verpflichtet, seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers, z.B. durch CGI-Skripte, die eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, vermieden wird. f-cube ist berechtigt, Seiten, die den obigen Anforderungen nicht gerecht werden, vom Zugriff durch den Kunden oder durch Dritte auszuschließen. f-cube wird den Kunden unverzüglich von einer solchen Maßnahme informieren.
Volumen für zusätzlichen Datentransfer wird f-cube im Rahmen der technischen Leistungsfähigkeit des Rechenzentrums und unter Berücksichtigung der Leistungsverpflichtung gegenüber den anderen Kunden für ein zusätzliches Entgelt, zur Verfügung stellen.
Der Kunde kann gegenüber f-cube schriftlich vorgeben, bis zu welcher Obergrenze ihm monatlich zusätzliches Datentransfervolumen eingeräumt werden soll. Besteht eine solche Vorgabe und wird diese Obergrenze erreicht, ist zusätzlicher Datentransfer im entsprechenden Monat nicht mehr möglich.
f-cube weist gemäß §33 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert und weiterverarbeitet werden, soweit dies für die Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig ist. Bei Domainregistrierungen werden die Daten an die zuständige Registrierungsbehörde weitergegeben.
f-cube weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass f-cube auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge.
f-cube ist berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von f-cube auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.